Wir wissen, wie wichtig dein Hund für dich ist – deshalb setzen wir alles daran, ihm im Ernstfall die liebevolle und kompetente chirurgische Versorgung zukommen zu lassen, die er verdient.
Wenn es um Operationen bei Hunden geht, können die Kosten für Tierarztbesuche schnell in die Höhe schnellen. Von Routineeingriffen bis hin zu Notoperationen – die finanzielle Belastung kann für Hundebesitzer oft eine große Herausforderung darstellen.
Eine spezielle Hunde-OP-Versicherung bietet hier eine wertvolle Unterstützung. Sie deckt die chirurgischen Kosten ab, die im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls entstehen, und entlastet dich somit von der Sorge um hohe Ausgaben. Mit dieser Absicherung kannst du dich darauf verlassen, dass dein Hund in jeder Situation die notwendige medizinische Versorgung erhält, ohne dass du dich finanziell überfordert fühlst.
Knochenfraktur
1.600 - 3.400 €
Kreuzbandriss
2.500 - 4.000 €
Tumor Entfernung
3.000 - 3.500€
Magendrehung
2.500 - 3.500€
Deine Kosten mit
Cleos Welt
(bei 0 € Selbstbeteiligung)
0 €
Neben der Versicherung gegen Tierarztkosten ist eine Hundehaftpflicht ein wichtiger Schutz für dich. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Bist du mit deinem Vierbeiner viel auf Reise, kann eine Reiseversicherung für deinen Hund sinnvoll sein. Statt der Hundekrankenversicherung kannst du auch einen reinen OP-Schutz für Hunde abschließen, der dich gegen hohe Tierarztkosten für Operationen absichert.
Die Selbstbeteiligung wird pro Einreichungstag von der Erstattung abgezogen – alle Rechnungen, die du an einem Tag einreichst, zählen zusammen als eine Einreichung.
Wichtig: Bei Vorsorgeleistungen wie Impfungen, Zahnreinigung, Parasitenmittel, Blutuntersuchungen, Verhaltenstherapie, Mikrochip und Kastration zahlen wir ohne Abzug der Selbstbeteiligung.
Für dich als Arbeitnehmer beginnt der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem dich dein Arbeitgeber bei uns anmeldet. Der frühestmögliche Termin ist dein erster Arbeitstag.
Wartezeiten, wie sie bei vielen Tierversicherungen üblich sind, bestehen nicht,
sodass Haustiere direkt versichert sind.
Sofern der Arbeitgeber oder wir den Versicherungsvertrag nicht kündigen, endet
der Vertrag, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vom Vertrag ausschließt, das Arbeitsverhältnis oder das Ehrenamt endet, er oder sie das Land verlässt oder das Haustier stirbt.
Über den Arbeitgeber erhältst man nach Abschluss des Vertrags ein Schreiben, in dem eine Übersicht über den Versicherungsschutz und die Möglichkeiten zur Schadensmeldung bekommst.
Ja, es gibt eine Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage – für bestimmte Erkrankungen und Operationen gilt eine verlängerte Wartezeit von 6 Monaten. Bei Unfällen bist du ab dem ersten Versicherungstag sofort geschützt, ohne Wartezeit. Hattest du vorher eine vergleichbare Versicherung bei einem anderen Anbieter, entfällt die Wartezeit ebenfalls.
Wir übernehmen alle tierärztlich notwendigen Kosten – vom Arztbesuch über Diagnostik (Blutbild, Röntgen, MRT) bis hin zu OPs, Medikamenten und Nachsorge. In den Rundum-Tarifen kommen Zahnbehandlungen und Zahnextraktionen dazu. Optional kannst du den Vorsorgebaustein ergänzen – dann sind auch Impfungen, Zahnreinigung, Kastration und Co. abgedeckt.
Bei Abschluss muss dein Tier noch nicht gechipt sein. Die Chipnummer kann jederzeit nachgereicht werden. Spätestens im Leistungsfall benötigen wir eine Chip- oder Tattoonummer für die eindeutige Identifizierung.
Die Rechnung kannst du ganz einfach über das Kundenportal im Bereich "Schäden" einreichen.
Wir bieten eine große Bandbreite ab! Von Schlangen, Spinnen und Fischen über Alpakas und (Wild-vögel bis zu speziellen Katzenarten wie Savannah oder Bengalkatzen.
Es gibt keine Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter.
Versicherungsschutz besteht für dich nur, wenn dein Arbeitgeber dich anmeldet. Es ist kein Zwang. Schließt du diese ab, kann es sein, dass bestimmte Leistungen über deine private und über die betriebliche Tierkrankenversicherung abgesichert sind.
Meldest du diesen Schaden beiden Versicherungen, musst du dies angeben und jede übernimmt die Hälfte der Kosten (sogenannte Mehrfachversicherung). Einige Behandlungen könnten aber nur über die betriebliche Versicherung versichert sein. Es ist auch möglich, dass bei einer Meldung an deine private Versicherung der Vertrag dort gekündigt oder nur mit deutlich höheren Prämien weiterlaufen könnte (Vertragssanierung). Meldest du den Leistungsfall nur uns und
verzichtest auf die Einreichung bei deiner privaten Tierversicherung, verzichten wir auf den Regress gegen deine private Tierkrankenversicherung.
Bei „kleineren“ Tieren wie Schlangen, Spinnen, Frösche und Vögeln können bis zu 200 Tiere versichert werden. Bei unseren „größeren“ Tieren wie Alpakas, Esel, Wildziegen-, schade und Katzen können maximal 5 Tiere versichert werden.
Hunde und Katzen können versichert werden.
Es gibt keine Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter.
Vorerkrankungen gelten allerdings nicht versichert.
Je nach Tarif übernehmen wir pro Jahr bis zu 3.000 € (Basis), bis zu 10.000 € (Rundum) oder unbegrenzt (Rundum Plus) – das ist deine Versicherungssumme. Darin sind alle Leistungen enthalten: OP, Diagnostik, Medikamente und Nachsorge.
Unser Versicherungskonzept ist auf Zahlung der Beiträge mittels SEPA-Lastschriftmandate ausgerichtet. Eine andere Zahlweise können wir momentan nicht anbieten.
Sollte dein Tier während der Vertragslaufzeit deiner OP- oder Krankenversicherung bedauerlicherweise versterben oder solltest du es abgeben müssen, endet der Vertrag zum Tag des Versterbens/der Abgabe.
Die Hundehaftpflichtversicherung endet zum Meldedatum.
Ja, Notfallkosten außerhalb der Sprechzeiten sind versichert. In den Rundum und Rundum Plus Tarif übernehmen wir die Notdienstgebühr, wenn dein Tier eine dringende OP braucht oder einen Unfall hatte. Die Behandlungskosten werden bis zum 4-fachen GOT-Satz erstattet – im Basis-Tarif bis zum 3-fachen.
Ja, Tiere mit einer früheren OP können versichert werden – wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen ist, keine Folgebeschwerden bestehen und die OP mindestens 6 Monate zurückliegt. Dann kannst du den Antrag ganz normal stellen.
Sofern die Kastration prophylaktischen/verhaltenstherapeutischen Charakter hatte, sie nicht aufgrund einer Erkrankung (z.B. Hodentumor, Pyometra) erfolgte und es keine Komplikationen gab, kann die Frage nach einer Operation in den letzten 6 Monaten mit “Nein“ beantwortet werden.
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